PM vom 10.03.2016 Vereinfachung der Hartz-IV-Gesetze nicht geglückt
Köln. Die Nationale Armutskonferenz (nak) kritisiert das Hartz-IV-Vereinfachungsgesetz der Bundesregierung und fordert diese auf, die Sanktionen der Jobcenter gegen Hartz-IV-Empfänger, insbesondere gegen unter 25-Jährige, abzuschaffen.
Deutlich stärker als Erwachsene werden Jugendliche unter 25 Jahren sanktioniert. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II führen bereits kleinere Regelverstöße, etwa ein verpasster Termin im Jobcenter oder die Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs dazu, dass Leistungen deutlich bis auf Null gekürzt werden können. Selbst die Mietzahlung kann gestrichen werden, was Betroffene dann sogar in die Wohnungslosigkeit treibt.
„Die bittere Erfahrung hat gezeigt, dass betroffene Jugendliche aufgrund der rigiden Sanktionierung den Kontakt zum Jobcenter schließlich ganz abbrechen und sich komplett vom System abkoppeln“, so Dr. Frank Joh. Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz.
Hensel macht zudem deutlich, dass die Sanktionen das Gebot zum Schutz der Menschenwürde verletzten. „Sozialleistungen wie Hartz IV müssen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten – das hat das Bundesverfassungsgericht 2014 bekräftigt. Dieses Recht darf nicht unter Sanktions- oder Finanzierungsvorbehalt stehen.“
Hensel weiter: „Mit den deutlichen Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 wurde vom Prinzip des Forderns und Förderns weiter abgerückt. Für viele Langzeitarbeitslose gibt es dadurch keine echten Perspektiven mehr auf dem Arbeitsmarkt.“ Wenn Jobcenter zudem sanktionieren, so Hensel weiter, helfe das niemandem mehr, sondern nötige die Betroffenen, die häufig noch sehr jung sind, selbst prekäre Arbeiten anzunehmen, wodurch Armut aber nicht überwunden werde.