Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) hatte im November 2012 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – Rechtsvereinfachung im SGB II (im Folgenden Bund-Länder-AG) beschlossen. Ziel der auf Fachebene eingerichteten Arbeitsgruppe war die Identifizierung konsensualer Vorschläge zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II. Zu dem Teilnehmerkreis der AG zählten das BMAS, die Länder, die BA und die kommunalen Spitzenverbände. Wohlfahrtsund Sozialverbände sowie Betroffenenvertretungen wurden nicht in die Arbeiten der AG einbezogen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte einen Abschlussbericht erstellt, der mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der ASMK abgestimmt worden ist und in dem der Bund gebeten wurde, die in der AG „Rechtsvereinfachung im SGB II“ konsentierten Änderungsvorschläge zeitnah in ein Gesetzgebungsverfahren zu überführen.
Der Referentenentwurf zur Rechtsvereinfachung (mit Bearbeitungsstand 12.10.2015) wurde erst am 26.10.2015 vorgelegt, weil sich die Koalition nicht über den konsentierten Vorschlag der Abschaffung der Sondersanktionsregelungen für die U-25 einigen konnte. Ferner sind noch Vorschläge hinzugekommen, die nicht Gegenstand der Beratungen der Bund-Länder-AG waren.