„Soziale Rechte – auch ein Thema für Deutschland! Vorstellung der Parallelberichte des Forum Menschenrechte und der Nationalen Armutskonferenz“
Parallelbericht * Menschenrechte * Armutskonferenz * UN-Sozialpakt
Berlin, 14. September 2018 – Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sind diese Dinge nicht für alle Menschen selbstverständlich. Am 25. September 2018 überprüft ein Expertenausschuss bei den Vereinten Nationen die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland.
In einem Pressegespräch am kommenden Freitag 21.09.2018 anlässlich der Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen wollen wir Ihnen die Parallelberichte des Forum Menschenrechte und der Nationalen Armutskonferenz vorstellen. Dazu laden wir Sie herzlich ein am
Freitag, 21. September 2018,
von 09:00 bis 10:00 Uhr,
im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung,
Raum Christian Berg, Teil C,
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin
Ihre Gesprächspartner sind:
Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz
PD Dr. Michael Krennerich, Forum Menschenrechte
Maren Leifker, Forum Menschenrechte
Hintergrund:
Bereits 1973 hat Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen. Auch die Außenpolitik muss so ausgestaltet sein, dass sie keine negativen Folgen für soziale Menschenrechte in anderen Ländern hat.
Das Forum Menschenrechte und die Nationale Armutskonferenz haben bei den Vereinten Nationen Berichte eingereicht, die erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland aufzeigen.
Der UN-Sozialpakt gehört zu den wichtigsten Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Er umfasst beispielsweise das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf angemessene Nahrung und menschenwürdiges Wohnen, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen. Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen.
Die Bundesregierung wird sich am 25. September 2018 in Genf den kritischen Fragen des UN Sozialausschusses stellen. Das Forum Menschenrechte und die Nationale Armutskonferenz haben jeweils Parallelberichte erstellt, in denen sie aufzeigen, warum Armut ein menschenrechtliches Problem darstellt und wo Deutschland wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verletzt – in Deutschland und international.
Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Betroffeneninitiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.
Das FORUM MENSCHENRECHTE ist ein Netzwerk von 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich für einen verbesserten, umfassenden Menschenrechtsschutz einsetzen – weltweit, in einzelnen Weltregionen, Ländern und in der Bundesrepublik Deutschland.
Link zum Parallelbericht:
https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2018/09/NAK-Parallelbericht_UN-Sozialpakt_deutsche-Fassung.pdf
Link zu den Parallelberichten des Forum Menschenrechte:
UN-Sozialausschuss (CESCR): FORUM MENSCHENRECHTE reicht Parallelberichte ein
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Susanne Gonswa
Pressesprecherin der Nationalen Armutskonferenz
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