Berlin, den 02.02.2021. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.
Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.
Die unterzeichnenden Verbände forderten zuletzt im Jahr 2016 gemeinsam einen Umgangsmehrbedarf und wendeten sich gegen tageweise Leistungskürzungen des Kindesbedarfs für Umgangszeiten mit dem anderen Elternteil im SGB II. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Es ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf mit seinen zahlreichen und überwiegend auf Dauer angelegten Vorschlägen, z.B. eine großzügigere Freistellung von Immobilienvermögen, nicht aber einen Umgangsmehrbedarf für Elternteile und Kinder enthält. Das Versprechen des Koalitionsvertrages, zu prüfen ,wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt und Alleinerziehende entlastet werden können (Z 2316f., S. 51)‘, bleibt uneingelöst. Die jahrelangen Forderungen der unterzeichnenden Verbände, die in besonderer Weise mit der Situation von Kindern in Trennungsfamilien sowie Alleinerziehenden vertraut sind, verhallen ungehört.“
Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, zu den Hintergründen der Forderung: „Aktuell findet eine tageweise Aufteilung des Bedarfs des Kindes nach Aufenthaltstagen bei jedem Elternteil statt. Laufende Fixkosten oder in beiden Haushalten anfallende Kosten werden nicht ausreichend abgebildet. Gelebte gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln zwischen und das Familienleben in zwei Haushalten gibt es aber nicht zum Nulltarif.“
Zur gemeinsamen Verbändeerklärung: GemeinsameVerbändeerklärung_SGB-II