Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen. Die nak fordert zum einen eine gesetzlich verbindliche Regelung über Ombudsstellen in den Jobcentern, an die sich Leistungsberechtigte bei Problemen wenden können. Zum zweiten fordert die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen.