Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung

Im Rahmen der EU 2030-Strategie hat die Bundesregierung Ziele in den Themenbereichen Erwerbstätigkeit, Weiterbildung und Armut benannt. Hierzu hatte die Nationale Armutskonferenz am 25. Januar 2022 Stellung genommen (https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2022/01/22-1-25-nak-StellungnahmeEU2030-Ziele_fin_ue.pdf)

Im Rahmen des Nationalen Reformprogramms (NRP) hat die Bundesregierung diese und andere Ziele weiter ausdifferenziert und in den Kontext des Programmes der Regierungskoalition gestellt.

Die Nationale Armutskonferenz (nak) nimmt zu diesem Vorhaben aus armutspolitischer Perspektive Stellung. Die Sozialpolitik der Bundesregierung muss wirksame Beiträge zur Armutsbekämpfung in Deutschland leisten. Ebenso müssen steuerpolitische Maßnahmen verwirklicht werden, die der zunehmenden sozialen Ungleichheit entgegenwirken und zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums führen. Die folgende Stellungnahme beschreibt ein Reformprogramm im Sinne einer wirksamen Armutsbekämpfung, wie es aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz umgesetzt werden müsste und legt in einem weiteren Teil die Position der nak zum NRP dar.

22-3-9 Stellungnahme nak NRP