Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten leiden in existenzieller Weise an den hohen Ausgaben ihrer Gesundheit, die sie aus ihren nicht bedarfsdeckenden SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistungen bestreiten müssen. Gesundheitliche Ausgaben stellen Menschen mit geringem Einkommen vor unüberwindbare Finanzierungsprobleme.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht (§12 UN-Sozialpakt) und darf nicht an den finanziellen Mitteln Einzelner scheitern. Aus diesem Grund muss es für einkommensarme Menschen eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung geben.
In wechselnden Koalitionen bemüht sich die Politik seit 30 Jahren die Kosten für die GKV trotz steigender Bedarfe zu begrenzen. Künftige Beitragssatzerhöhungen müssen die Arbeitnehmer alleine finanzieren, der Arbeitgeberanteil ist eingefroren. Die gesetzlichen Krankenkassen können zudem Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Versicherten verlangen. Eine solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung ist das längst nicht mehr. Tatsächlich stellt die einseitige Erhöhung der Beiträge eine Lohnkürzung dar, so findet, für Viele oft unbemerkt, eine Umverteilung von unten nach oben statt.
Trotz höherer Beiträge werden immer weniger Leistungen bezahlt. Ein Beispiel dafür ist die Brille, wer eine Sehhilfe braucht, muss bis auf wenige Ausnahmen, die Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen. Insgesamt sind die Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel für Menschen mit geringem Einkommen nicht tragbar, da hilft auch die Zuzahlungsbefreiung, wenn die Ausgaben 2% bzw. 1% bei chronischer Erkrankung das Nettoeinkommen übersteigen, wenig.
Zum Infobrief: Info-Brief_8: Gesundheitspolitische Forderungen der NAK
„Die Umverteiler klären auf“ erscheint regelmäßig und informiert über Argumente und Forderungen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“.