Gesundheit
Kein Mensch darf aus der medizinischen Versorgung ausgeschlossen werden.
Staatliche Einsparungen in der Gesundheitsversorgung schließen in Deutschland immer mehr finanziell und sozial benachteiligte Menschen aus der medizinischen Versorgung aus. Viele von ihnen sind nicht in der Lage, die anfallenden Kosten für medizinische Heil- und Hilfsmittel aus eigener Tasche zu bezahlen. Dass der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung nicht für alle Menschen im Land gewährleistet ist, widerspricht völkerrechtlichen Abkommen, die Deutschland unterzeichnet hat.
Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) akzeptierte die Bundesrepublik schon 1976 „das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“. Deutschland verpflichtete sich dazu, „Voraussetzungen [zu schaffen], die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen“. De facto hatten hierzulande allerdings im Jahr 2015 rund 77. 500 Menschen keine Krankenversicherung – die Dunkelziffer liegt weit höher. Und das, obwohl seit 2007 eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2009 eine nachrangige Pflicht zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung besteht. Nur einen eingeschränkten Krankenversicherungsschutz erhalten Menschen, die ihre Beiträge nicht (mehr) bezahlen können. Darunter sind unter anderem Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Andere Gruppen, wie Menschen ohne einen gültigen Aufenthaltsstatus, haben sogar keinerlei finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Sie sind aus dem Gesundheitsversorgungssystem gänzlich ausgeschlossen.
„2015 hatten rund 77. 500 Menschen keine Kranken-versicherung – die Dunkelziffer liegt weit darüber.“
Gesundheit und Gesundung darf aber nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln Einzelner scheitern. Für einkommensarme Menschen muss es eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung geben. Der sozialstaatliche Wandel und das restriktive Vorgehen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik führen zu immer höheren administrativen Hürden für eine medizinische Versorgung. Diese Hürden sind für viele Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht zu überwinden. Der Staat muss sie abbauen.Es ist für die politischen Entscheidungsträger notwendiger denn je, frühzeitig auf Härten und gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können. Deshalb sollte das Bundesministerium für Gesundheit die Arbeitsgruppe Armut und Gesundheit dringend wieder einrichten und ihr Know-how nutzen. „Gesundheit sollten wir uns nicht nur wünschen, sondern als Recht erkämpfen“, sagte Kofi Annan, der siebte Generalsekretär der Vereinten Nationen. Viele Menschen müssen diesen Kampf in Deutschland führen, obwohl oder gerade weil sie krank, sozial benachteiligt und ausgegrenzt sind. Die Nationale Armutskonferenz unterstützt diese Menschen bei ihrem Kampf tatkräftig.
Die Umverteiler klären auf. Nr. 8: Die Nationale Armutskonferenz stellt vor: Gesundheitspolitische Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017
Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten leiden in existenzieller Weise an den hohen Ausgaben ihrer Gesundheit, die sie aus ihren nicht bedarfsdeckenden SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistungen bestreiten müssen. Gesundheitliche Ausgaben stellen Menschen mit geringem Einkommen vor unüberwindbare Finanzierungsprobleme.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht (§12 UN-Sozialpakt) und darf nicht an den finanziellen Mitteln Einzelner scheitern. Aus diesem Grund muss es für einkommensarme Menschen eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung geben. „Die Umverteiler klären auf. Nr. 8: Die Nationale Armutskonferenz stellt vor: Gesundheitspolitische Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017“ weiterlesen
Kostenfreie Verhütungsmittel für Frauen in Notlagen
Nationale Armutskonferenz fordert: Recht auf selbstbestimmte Familienplanung muss für alle Menschen gelten
Köln. Frauen sind in Deutschland häufiger von Armut betroffen als Männer. Mehr als 2,2 Millionen Frauen im erwerbsfähigen Alter leben von Hartz IV.Gründe für die Armut sind Unterbrechungen in den Erwerbszeiten durch Kindererziehung und Pflege, der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigungen und schlechtere Bezahlung. Die Nationale Armutskonferenz (nak) fordert deshalb anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) mehr Unterstützung für Frauen in Notlagen – auch wenn es um das Thema Verhütung geht. „Kostenfreie Verhütungsmittel für Frauen in Notlagen“ weiterlesen