Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten leiden in existenzieller Weise an den hohen Ausgaben ihrer Gesundheit, die sie aus ihren nicht bedarfsdeckenden SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistungen bestreiten müssen. Gesundheitliche Ausgaben stellen Menschen mit geringem Einkommen vor unüberwindbare Finanzierungsprobleme.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht (§12 UN-Sozialpakt) und darf nicht an den finanziellen Mitteln Einzelner scheitern. Aus diesem Grund muss es für einkommensarme Menschen eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung geben. „Die Umverteiler klären auf. Nr. 8: Die Nationale Armutskonferenz stellt vor: Gesundheitspolitische Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017“ weiterlesen