Im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens zum UN-Sozialpakt hat die Bundesregierung im Februar 2017 ihren sechsten Staatenbericht beim UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte eingereicht. Nichtregierungsorganisationen sind aufgefordert, eigene Parallelberichte als Ergänzung zum Staatenbericht beim Ausschuss einzureichen. Die Nationale Armutskonferenz bringt sich 2017/2018 erstmals in das Staatenberichtsverfahren zum UN Sozialpakt ein. Im Sommer 2018 hat die NAK hierfür einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht beim UN Sozialausschuss einreichen. Bereits im August 2017 wurde eine sogenannte List of Issues eingereicht.
UN Sozialpakt
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde im Jahr 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Er trat 1976 völkerrechtlich in Kraft und enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Rechte (Recht auf Arbeit, Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Gewerkschaftsfreiheit, Streikrecht), sozialen Rechte (Schutz der Familie, Mutterschutz, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Rechte auf soziale Sicherheit, angemessenen Lebensstandard, Ernährung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Wasser und Sanitärversorgung) und kulturellen Rechte (Recht auf Bildung, Teilnahme am kulturellen Leben und den Schutz des geistigen Eigentums). Deutschland hat den WSK-Pakt 1968 unterzeichnet und 1973 ratifiziert.
Das Staatenberichtsverfahren
Die Einhaltung des Sozialpakts wird von einem UN Sozialausschuss überwacht. Der Ausschuss zum UN-Sozialpakt ist ein Gremium aus unabhängigen Expert*innen aus verschiedenen Ländern, das überwacht, ob die Staaten die Konvention umsetzen. Die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – müssen alle vier Jahre einen umfassenden Bericht zum Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts in ihrem Land vorlegen. Das Staatenberichtsverfahren ist die wiederkehrende Überprüfungsmethode, mit der der Ausschuss die Umsetzung der Konvention überwacht.
Die List of Issues der Nationalen Armutskonferenz
Der Bericht der Bundesregierung wird zunächst von einer vorbereitenden Arbeitsgruppe des Ausschusses ausgewertet. Die Arbeitsgruppe stellt dann weitere Nachfragen an die Bundesregierung mit einer sogenannten List of Issues. Nichtregierungsorganisationen können Themen, die sie für wichtig erachten, auch vorab an die sitzungsvorbereitende Arbeitsgruppe schicken. Im August 2018 hat die NAK Vorschläge für die List of Issues beim Ausschuss eingereicht. Eine Vielzahl von Punkten wurden im offiziellen Fragenkatalog des UN aufgegriffen, darunter:
- Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, (Kinderarmut, Erwerbsarmut, Minijobber),
- Zugang zu/Inanspruchnahme von Leistungen (Bildungs- und Teilhabepaket),
- Höhe der Grundsicherung/Methode der Bedarfsermittlung
- Arbeitsverhältnisse von migrantischen Pflegekräften
- Gesundheitsversorgung von EU-Bürger*innen, Asylsuchenden, Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus
Link zur List of Issues der Nationalen Armutskonferenz (deutsche Version)
Link zur List of Issues der Nationalen Armutskonferenz (englische Version)
Statement_61st Pre-Session_UN Sozialausschuss_ Anna-Katharina Dietrich
Parallelbericht
Parallelberichte der Zivilgesellschaft dienen vor allem dazu, die Bewertungsgrundlage des UN-Ausschusses um weitere Perspektiven zu ergänzen. Dabei können sie Lücken des Staatenberichts verdeutlichen, über besondere Themen beziehungsweise Defizite berichten, oder eine abweichende Einschätzung darlegen. Parallelberichte sind daher als Informationsquelle für die Arbeit des Ausschusses von zentraler Bedeutung. Im Sommer 2018 wird die Nationale Armutskonferenz einen Parallelbericht beim UN Sozialausschuss einreichen.
nak Parallelbericht zum 6. Staatenbericht zur Umsetzung des UN Sozialpakts_deutsch
German Anti Poverty Network Parallel report_english
Statement_64th Session_UN Sozialausschuss_Dietrich
Weiterführende Informationen zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie zum Staatenberichtsverfahren: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/